Ergotherapie wird generell nur auf ärztliche Anordnung durchgeführt.
Sie benötigen daher eine Verordnung für die jeweilige Therapie von Ihrem Haus- oder Facharzt.
Um die Teilrefundierung Ihrer Krankenkasse zu erhalten, lassen Sie diesen Verordnungsschein noch vor Beginn der Therapie chefärztlich bewilligen. Den abgestempelten Schein bewahren Sie bis zur Einreichung gut auf.
Damit die Chefärztin Ihrer Krankenkasse den Verordnungsschein bewilligt, dürfen die Angaben (10x Ergotherapie a 60 Min. und eine Verdachtsdiagnose) nicht fehlen.
Nach der Therapie erhalten Sie von uns die Honorarnote, die Sie gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Dies können Sie entweder vor Ort bei Ihrer Krankenkasse, per Mail oder per App tun.
Rückerstattung (ca.) der Krankenkassen pro 60 Minuten Therapieeinheit:
ÖGK € 60,-
KFA € 60,-
BVAEB € 69,-
SVS € 69,-
(Stand Jänner 2024 - Angaben ohne Gewähr)
Wir freuen uns auf Ihren Anruf bzw. Anfrage per Mail.