Den Verordnungsschein erhalten Sie von Ihrer Haus- oder Fachärztin bzw. Ihrem Haus- oder Facharzt (z.B. Kinderarzt, Psychiater, Neurologe).
Eine Therapieeinheit entspricht 45 Minuten direkte Arbeit am Klienten und 15 Minuten Dokumentation, Vor- und Nachbereitung.
Wenn Ihr Kind in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Genaue Auflistung finden Sie unter dem Menüpunkt -> Wann Ergotherapie?
Damit Sie in den Genuss einer Teilrefundierung (Teilrückzahlung) Ihrer Krankenkasse kommen, müssen Sie den Verordnungsschein vor Beginn der Therapie von der Chefärztin bewilligen lassen.
Die Therapiedauer hängt von den Fähigkeiten, den Schwierigkeiten und dem Alter des Kindes ab. Sie können davon ausgehen, dass im Durchschnitt mindestens zwei Blöcke zu jeweils 10 Einheiten notwendig sein werden, um das jeweilige Therapieziel erreichen zu können.
Für alle Gruppentherapien existieren Wartelisten, die chronologisch nach Anmeldetermin gereiht werden.
Sie können bis zu 2 Tage vor Therapiebeginn kostenlos absagen, danach müssen wir eine Stornogebühr von € 60,- verrechnen, die bei Erkrankung mit ärztlicher Bestätigung entfällt.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf bzw. Anfrage per Mail.